Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Wege, die zu einer Überschuldung führen, sind vielfältig.

Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wird schnell in einen ganzen Strudel von Problemen gerissen:

Pfändungen, Wohnungskündigung, Arbeitsplatzverlust, Krisen in der Familie,

begleitet von Versagensgefühlen und Resignation.

Schuldner- und Insolvenzberatung

An der Martinskirche 1
46236 Bottrop

Tel.: 02041 - 317040
Fax: 02041 - 317041

E-Mail: schuldnerberatung@ev-kirche-bottrop.de

 

Öffnungszeiten Sekretariat

 

Montag 10:30 - 12:30 14:00 - 17:00

Dienstag 09:00 - 12:30

Mittwoch 09:00 - 12:30

Donnerstag 09:00 - 12:30

Freitag 09:00 - 12:30

Kontaktieren Sie uns

 

Wichtiger Hinweis:

  • Erster Kontakt zur Beratung nur telefonisch möglich!
  • Bitte melden Sie sich ausschließlich montags von 14.00 bis 17.00 Uhr telefonisch bei uns!

Über uns

Die Wege, die zu einer Überschuldung führen, sind vielfältig. Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wird schnell in einen ganzen Strudel von Problemem gerissen: Pfändungen, Wohnungskündigung, Arbeitsplatzverlust, Krisen in der Familie, begleitet von Versagensgefühlen und Resignation.

Als eine Einrichtung des Verbandes Evangelischer Kirchengemeinden in Bottrop und Dorsten beraten wir Sie, wenn Sie in finanzielle Nöte geraten sind und aktiv Ihre Situation verbessern wollen.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung Bottrop ist anerkannte Stelle für Verbraucherinsolvenzberatung nach § 305 InsO.

Ihre Probleme werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter*innen der Schuldnerberatung unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Das Beratungsangebot ist für die Ratsuchenden kostenlos.

Über unsere

Angebote

Wir bieten Hilfe und Unterstützung bei:

- der Gewinnung des Überblicks über Ihre finanzielle  Situation.

- der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts.

- dem Kennenlernen und Wahrnehmen Ihrer Rechte.

- der Entwicklung von Haushaltsplänen und Sanierungskonzepten.

- der Verhandlung mit Ihren Gläubigern.

- der Vorbereitung und Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

- Erhöhung des Pfändungsschutzes auf dem Girokonto (P-Kontobescheinigung)

Flyer: Informationen Verbraucher*inneninsolvenz Flyer: Das Pfändungsschutzkonto

P-Konto Bescheinigung Online


Die kostenfreie Online-Anwendung für P-Konto-Bescheinigungen.

Wer ein P-Konto hat und höhere Einkünfte als den Grundfreibetrag, kann diesen durch Vorlage einer Bescheinigung heraufsetzen lassen. Dafür gibt es gesetzlich definierte Gründe, z.B. Unterhaltspflichten oder Bezug von Sozialleistungen.

Anerkannte gemeinnützige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erteilen solche Bescheinigungen. Mit KonBeO nun auch digital.

Jetzt direkt über das Formular beantragen und die Website über den untenstehenden Button aufrufen.

Zum KonBeo Antrag
Screenshot Konbeo Online Formular

Schwangerschafts-konfliktberatung

Hier finden Sie Informationen über unsere Schwangerschaftskonflikt-beratung.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Weitere externe Links

Weitere Informationen rund um die Themen Schulden, Pfändungsschutzkonto (P-Konto), sowie der Verbraucherinsolvenz finden Sie hier:

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