Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Wege, die zu einer Überschuldung führen, sind vielfältig.
Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wird schnell in einen ganzen Strudel von Problemen gerissen:
Pfändungen, Wohnungskündigung, Arbeitsplatzverlust, Krisen in der Familie,
begleitet von Versagensgefühlen und Resignation.
Schuldner- und Insolvenzberatung
An der Martinskirche 1
46236 Bottrop
Tel.: 02041 - 317040
Fax: 02041 - 317041
E-Mail: schuldnerberatung@ev-kirche-bottrop.de
Öffnungszeiten
Rufen Sie uns vor Ihrem Besuch an und vereinbaren einen Termin.
Montag 10:30 - 12:30 14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:30
Mittwoch 09:00 - 12:30
Donnerstag 09:00 - 12:30
Freitag 09:00 - 12:30
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Über uns
Die Wege, die zu einer Überschuldung führen, sind vielfältig. Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wird schnell in einen ganzen Strudel von Problemem gerissen: Pfändungen, Wohnungskündigung, Arbeitsplatzverlust, Krisen in der Familie, begleitet von Versagensgefühlen und Resignation.
Als eine Einrichtung der Evangelischen Kirchengemeinde beraten wir Sie, wenn Sie in finanzielle Nöte geraten sind und aktiv Ihre Situation verbessern wollen.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung Bottrop ist anerkannte Stelle für Verbraucherinsolvenzberatung nach § 305 InsO.
Ihre Probleme werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter*innen der Schuldnerberatung unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Das Beratungsangebot ist für die Ratsuchenden kostenlos.
Über unsere Angebote
Wir bieten Hilfe und Unterstützung bei:
- der Gewinnung des Überblicks über Ihre finanzielle Situation.
- der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts.
- dem Kennenlernen und Wahrnehmen Ihrer Rechte.
- der Entwicklung von Haushaltsplänen und Sanierungskonzepten.
- der Verhandlung mit Ihren Gläubigern.
- der Vorbereitung und Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Erhöhung des Pfändungsschutzes auf dem Girokonto (P-Kontobescheinigung)
Willkommen bei KonBeO
Die kostenfreie Online-Anwendung für P-Konto-Bescheinigungen.
Wer ein P-Konto hat und höhere Einkünfte als den Grundfreibetrag, kann diesen durch Vorlage einer Bescheinigung heraufsetzen lassen. Dafür gibt es gesetzlich definierte Gründe, z.B. Unterhaltspflichten oder Bezug von Sozialleistungen.
Anerkannte gemeinnützige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erteilen solche Bescheinigungen. Mit KonBeO nun auch digital.
Jetzt direkt über das Formular auf der rechten Seite beantragen oder die Website über den untenstehenden Button aufrufen.