Evangelischer Betreuungsverein e.V.

Ev. Betreuungsverein

Standort Bottrop

Blumenstraße 6a
46236 Bottrop

Tel.: 02041 - 317060
Fax: 02041 - 3756059

E-Mail:info@ev-betreuungsverein.de

 

Beratungszeiten

Rufen Sie uns vor Ihrem Besuch an und vereinbaren einen Termin.

 

Montag 09:00 - 13:00

Dienstag 09:00 - 13:00

Mittwoch 09:00 - 13:00

Donnerstag 09:00 - 13:00

Freitag 09:00 - 13:00

 

 

 

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Über uns

Als anerkannter Betreuungsverein arbeiten wir in den Bereichen der gesetzlichen Betreuung, der Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft als auch in der Querschnittsarbeit. Mit dieser Querschnittsarbeit ist gemeint, dass wir vom Gesetzgeber mit der Aufgabe betraut sind, Menschen für das Ehrenamt des rechtlichen Betreuers zu gewinnen, fortzubilden und bestellte ehrenamtliche Betreuer bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Des Weiteren informieren wir Ratsuchende über die Möglichkeit, durch eine Vorsorgevollmacht dem Betreuungsfall vorzubeugen, durch eine Betreuungsverfügung einen gewünschten Betreuer auszuwählen oder durch eine Patientenverfügung ärztliche oder pflegerische Maßnahmen im Notfall zu gestatten oder auszuschließen.

 

Wir sind ein Team aus 5 Betreuern, 4 Vormündern / Ergänzungspflegern, die alle über langjährige Erfahrungen im Führen von rechtlichen Betreuungen, Vormundschaften als auch Ergänzungspflegschaften verfügen und gut vernetzt sind mit örtlichen Behörden, Institutionen und Fachdiensten. Komplettiert wird das gesamte Team durch zwei Verwaltungsfachkräfte.

 

Unsere Aufgaben

in der rechtlichen Betreuung

Ein hauptamtlicher Betreuer wird nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde nach persönlicher Anhörung durch die örtliche Betreuungsbehörde registriert und durch das Betreuungsgericht per Beschluss als Betreuer einer betroffenen Person bestellt. Sie unterliegen während ihrer gesamten Betreuungszeit der gerichtlichen Kontrolle der jeweiligen Betreuungsgerichte.

  

BETREUT WERDEN…

Menschen, die aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.

 

DIE BETREUUNG UMFASST…

vom Gericht festgelegte Aufgabenkreise, die der durch Krankheit Betroffene nicht mehr selbständig erledigen kann. In diesen Bereichen vertritt der Betreuer den Betroffenen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Häufig benannte Aufgabenkreise sind z.B. die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge sowie Ämter- und Behördenangelegenheiten.

  

 

DIE ART UND WEISE DER BETREUUNG…

soll so gestaltet werden, dass die Selbstbestimmung des Betroffenen größtmöglich erhalten bleibt. Deshalb orientieren wir uns an den Wünschen und Bedürfnissen des betroffenen Menschen. Bei anstehenden Entscheidungen unterstützen wir bei der Entscheidungsfindung. Auf Wunsch und bei Bedarf beraten und helfen wir bei Antragstellungen, bei Kontaktaufnahmen zu Behörden und Fachdiensten sowie bei Regelungen in Bezug auf den Geldverkehr oder bei der Organisation von Alltagshilfen. Dabei ist uns im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betreuten die Transparenz unserer Arbeit sehr wichtig.

 

Unsere Aufgaben

in der Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft

Im Bereich der Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft arbeiten wir für die Familiengerichte als auch in Kooperation mit dem Jugendamt zusammen und vertreten das Kind bis zur Volljährigkeit.

 

Die Hauptaufgabe eines Vormunds ist, die Interessen und das Wohl eines Kindes zu vertreten, da die Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben können. Dies umfasst die rechtliche und persönliche Vertretung des Kindes, die Wahrnehmung wichtiger Entscheidungen bezüglich Wohnort, Schule und medizinischer Versorgung, sowie die Verwaltung des Kindesvermögens. Der Vormund agiert als gesetzlicher Vertreter, trifft Entscheidungen in Abstimmung mit dem Kind und ist zur Rechenschaft gegenüber dem Familiengericht verpflichtet, das die Vormundschaft anordnet und beaufsichtigt. Ein Vormund übernimmt die Aufgaben der Eltern, die diese üblicherweise wahrnehmen.

 

Die Aufgaben eines Ergänzungspflegers bestehen darin, in einem klar definierten Bereich der elterlichen Sorge die Interessen eines Minderjährigen zu vertreten, wenn die Eltern dazu rechtlich oder tatsächlich verhindert sind. Der Ergänzungspfleger handelt dabei im besten Interesse des Kindes, ist dem Familiengericht gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig. Typische Aufgabenfelder sind beispielsweise erbrechtliche Angelegenheiten, wie die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, oder die gerichtliche Vertretung des Kindes in bestimmten Verfahren, etwa bei einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Im Gegensatz zum Vormund, der die gesamte elterliche Sorge innehat, übernimmt der Ergänzungspfleger nur für einen eng begrenzten Aufgabenkreis die elterliche Sorge.

Unsere Aufgaben

in der Querschnittsarbeit

Als anerkannter Betreuungsverein obliegt uns die vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen und bereits bestellte ehrenamtliche Betreuer in ihrer Tätigkeit zu begleiten, zu beraten und zu qualifizieren. Ehrenamtliche Betreuer werden überwiegend aus dem familiären Umfeld des Betroffenen bestellt. Sie unterliegen ebenfalls der gerichtlichen Kontrolle, haben aber einen deutlich reduzierten Umfang an Betreuungen und können eine Aufwandsentschädigung geltend machen.

Ehrenamtliche Betreuer ohne persönliche Bindung zum Betroffenen, sind verpflichtet, mit Betreuungsvereinen Vereinbarungen zu schließen. Ehrenamtliche Betreuer mit persönlicher Bindung können dies auf eigenen Wunsch.

 

Telefonnummer Querschnittsarbeit / Ehrenamt: 02041 317060

Unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote

WIR INFORMIEREN, BEGLEITEN UND QUALIFIZIEREN

In Einführungsveranstaltungen für neu bestellte ehrenamtliche Betreuer informieren wir über Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie über besondere Entscheidungen, bei denen die Genehmigung der Betreuungsgerichte erforderlich ist. Aufgabenkreise (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge) werden erläutert und Problemstellungen anhand von Fallbeispielen erklärt. Für sämtliche Fragestellungen, die sich in der Betreuungspraxis ergeben, stehen wir den ehrenamtlichen Betreuern beratend zur Seite. Zum Erhalt und zur Erweiterung der fachlichen Kompetenz bieten wir Angebote an, deren Themen sich aus der Betreuungspraxis oder aus gesetzlichen Veränderungen ergeben. Damit in Betreuung stehende Menschen auch weiterhin selbstbestimmte Entscheidungen treffen können, qualifizieren wir die Betreuer auch darin, die betroffenen Menschen bei einer eigenen Entscheidungsfindung zu unterstützen.

    

BERATUNG BEI VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGSVERFÜGUNG UND PATIENTENVERFÜGUNG

Es kann im Leben immer Situationen geben, in denen man dauerhaft nicht mehr selbstbestimmt entscheiden und handeln kann und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Um diesen Fällen vorzubeugen ist es ratsam, vorsorglich Vollmachten für Personen zu erteilen, denen man vertraut und die im Notfall stellvertretend handeln können. Die in den Vollmachten formulierten Werte und Ziele sind im Bedarfsfall wichtige Informationen zur Orientierung. Für nachstehend benannte Vollmacht und Verfügungen informieren wir ausführlich in Form von Veranstaltungen sowie nach individueller Vereinbarung. Bei der Erstellung der Vollmacht und Verfügungen sind wir behilflich.

 

VORSORGEVOLLMACHT

Hier legt man fest, welche Person in bestimmten Aufgabenbereichen (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge) in Notsituationen stellvertretend entscheiden und handeln soll.

  

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Bei der Betreuungsverfügung wird für den Fall einer zukünftig eventuell notwendig werdenden gesetzlichen Betreuung schon im Voraus ein gesetzlicher Vertreter namentlich benannt.

  

PATIENTENVERFÜGUNG

Für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit kann in einer Patientenverfügung vorab festgelegt werden, wie die medizinische Versorgung im Notfall aussehen soll.

 

Schwangerschaftskonfliktberatung

Hier finden Sie Informationen über unsere Schwangerschaftskonfliktberatung.

Schwangerschaftskonfliktberatung